Versetzung von 9 nach 10
E-Zweig: Ausgleich bei zwei Fünfen nötig, bei drei Fünfen Querversetzung in G 10 möglich!
G-Zweig: Ausgleich bei drei Fünfen nötig (2 müssen ausgeglichen werden!) Hauptschulabschluss nach Jg. 9 daher auch mit drei Fünfen möglich. E-Kurs Note wird um eine Note aufgewertet.
Versetzungsordnung
· 1x mangelhaft: die Schüler/innen werden immer versetzt. (OBS,RS)
· 2x mangelhaft: die Schüler/innen werden nur versetzt, wenn sie beide Fünfen durch befriedigende Leistungen in zwei Fächern ausgleichen können (Hauptfach nur mit Hauptfach oder Französisch) – (RS, E- Zweig )
· 3x mangelhaft: Nur eines der Fächer darf Mathe, Englisch oder Deutsch sein, drei mangelhafte Leistungen müssen mit mindestens befriedigenden Leistungen ausgeglichen werden (OBS jahrgangsbezogen 6 und 7)
· 4x mangelhaft: Die Schüler/innen bleiben immer sitzen.
· 1x ungenügend: Ausgleich durch mindestens gute Leistungen in einem Ausgleichsfach oder mindestens befriedigende Leistungen in zwei Ausgleichfächern.
· Ausgleichsfach kann nur ein Fach mit gleicher Stundenzahl sein.
· Hinweis zur Oberschule: Eine E-Kurs 4 kann als Ausgleich für eine G-Kurs 5 oder alle anderen Fächer ohne Differenzierung, die auf 5 stehen, herangezogen werden.
Übergang aus pädagogischen Gründen: Aus pädagogischen Gründen können Schüler/innen in den Jahrgängen 5-7 in den nächsthöheren Jahrgang aufgenommen werden. (Entscheidung der Klassenkonferenz)
Nachprüfung: Eine Nachprüfung ist nur einmal im „Schulleben“ möglich. Sie kann auf Antrag der Eltern in einem Fach mit einer mangelhaften Leistung durchgeführt werden. Bitte unbedingt die Schülerakte prüfen. Die mangelhafte Leistung darf nicht schon im vorhergegangenen Schuljahr bestanden haben. Klassenkonferenz muss die Nachprüfung bewilligen.